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Berlin Limousinenfahrt ist ein Projekt der Berlin Vermittlung
daher gelten die AGB Berlin Vermittlung wie folgt
1.
Vermittlungsgegenstand
Die Berlin Vermittlung vermittelt in fremdem Namen touristische
Dienstleistungen. Die folgenden Bedingungen beziehen sich nur auf
die Vermittlung der touristischen Dienstleistungen.
2.
Vertragsschluss
Die Berlin Vermittlung erbringt mit ihrer Tätigkeit im Rahmen der
Ziffer 1 keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese im Namen und
für Rechnung anderer Unternehmen, der so genannten Leistungsträger.
Ein Vertrag kommt somit ausschließlich zwischen dem Leistungsträger
und dem Auftraggeber zustande. Die Berlin Vermittlung ist nicht
Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB, sondern nur
Vermittler.
Mit Unterzeichnung dieses Angebotes, wird der Vermittlungsvertrag
mit allen Bestimmungen rechtskräftig.
Die Berlin Vermittlung bietet einen kostenlosen Reservierungsservice
und nimmt Reservierungen für den Kunden bei den Leistungsträgern
vor.
Entstehende Stornierungskosten bei
verbindlichen Buchungen liegen zwischen
dem 30. und 15. Tag = 25%; zwischen dem 15. und 5. Tag = 50%; ab dem
5. Tag die vollen Kosten.
3.
Leistungsträger
Bei Buchungen,
die von der Berlin Vermittlung für den Auftraggeber bei den
Leistungsträgern vorgenommen werden, gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen des jeweilige Leistungsträgers. Die Berlin
Vermittlung erstellt ein kostenloses Angebot, welches dem
Auftraggeber zugesandt wird.
Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit der Berlin Vermittlung, entsteht
zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungsträger ein
Vertragsverhältnis mit den vom Leistungsträger gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese werden dem Auftraggeber bei
Vertragsabschluss ausgehändigt. Die Leistung wird vom Auftraggeber
an den Leistungsträger vor Ort bezahlt, soweit nicht anders
vereinbart.
Bei Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Leistungsträgers, ist diesem laut seinen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen freigestellt, eine Gebühr in Rechnung zu
stellen.
4. Angebotserstellung
Die Berlin Vermittlung erstellt ein für den Auftraggeber kostenloses
Angebot, welches auf die individuellen Vorstellungen des
Auftraggebers eingeht.
Sollte ein Angebot nicht den Anforderungen des Kunden entsprechen,
kann die Berlin Vermittlung bis zu max. 5 kostenlose Angebote
erstellen, um ein für den Kunden akzeptables Angebot zu definieren.
Entspricht keines der insgesamt 5 kostenlos ausgefertigten Angebote
den Anforderungen des Kunden, gilt die Vermittlung als gescheitert.
5. Angebotsfristen
Die Annahmefrist eines Angebotes beträgt 7 Tage nach Erhalt des
Angebotes. Bei kurzfristigen Buchungen, die kurz vor dem Ereignis
stehen, gelten die individuell mitgeteilten Fristen.
Entspricht das Angebot nicht den Anforderungen des Auftraggebers,
hat dieser die Möglichkeit innerhalb der Frist eine Nachbesserung zu
fordern.
Sollte innerhalb dieser Frist keine Annahme
des Angebots zustande kommen, gilt es als gescheitert und es kommt
kein Vertrag zwischen der Berlin Vermittlung und dem Auftraggeber
zustande.
6. Haftung
Die Berlin Vermittlung haftet ausschließlich für die
Vermittlungstätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen. Die Berlin Vermittlung haftet nicht für Störungen
infolge höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im
Kommunikationsnetz. Die Berlin Vermittlung haftet nicht für
Verschulden, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen,
insbesondere nicht für ein Verhalten des Leistungsträgers.
7. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur
Folge. Diese Bedingungen gelten bei Vermittlungsleistungen der
Berlin Vermittlung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle
Rechtshandlungen, die für die Durchführung dieses Vertrages
erforderlich sind, unverzüglich vorzunehmen. Alle Angebotspreise
verstehen sich
inkl. der gesetzlichen MwSt.
Berlin Vermittlung
Stand Januar 2009
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